Um ein Optimum an Sicherheit und einen reibungslosen Flugbetrieb zu gewährleisten, sind folgende Regeln unbedingt zu beachten:

  • Die Benutzung des Modellflugplatzes ist nur Mitgliedern des MFV Phönix 74 Gersdorf gestattet. Nichtvereinsmitglieder bzw. Gastpiloten dürfen nur mit Genehmigung des Vorstands und im Beisein eines Vereinsmitglieds fliegen.
  • Fliegen ist nur mit gültiger AeroClub-Versicherung bzw. Modellflug-Haftpflichtversicherung gestattet.
  • Der Flugbetrieb ist täglich in der Zeit von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr gestattet, außerhalb dieser Flugzeiten ist jeglicher Flugbetrieb untersagt. Ab 21.00 Uhr ist das Fluggelände zu verlassen (Ausnahme: Veranstaltungen des MFV PHÖNIX 74 Gersdorf).
  • Aufgrund des österreichischen Luftfahrtgesetzes ist das Modellfliegen nur bis zu einer Flughöhe von maximal 150 m über Grund erlaubt. Jeder Pilot ist verpflichtet, sich beim Betrieb seines Flugmodells an die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu halten.
  • Aufgrund der Lage des Modellflugplatzes (Jagd- und Fischereigebiet) besteht für alle Verbrennungsmotoren Schalldämpferpflicht. Generell sind aus Rücksicht auf die Anrainer die Lärmemissionen so gering als möglich zu halten.
  • Alle Piloten sind verpflichtet, den Modellflug und sämtliche Flugvorbereitungen so sicher wie möglich durchzuführen. Jeder Pilot ist für die Sicherheit beim Flugbetrieb selbst voll verantwortlich. Bei etwaigen Unfällen mit Personen- oder Sachschäden übernimmt der Verein keine Haftung. Bei Minderjährigen haftet der Erziehungsberechtigte.
  • Es ist darauf zu achten, dass sich während des Flugbetriebs keine unbefugten Personen auf dem Flugfeld (Piste) befinden. Gäste und Zuschauer haben sich ausnahmslos innerhalb des gesicherten Bereichs (hinter dem Schutzzaun bzw. unter dem Sicherheitsnetz) aufzuhalten. Eltern haften für ihre Kinder.
  • Das Fliegen über Zuschauerbereich, Sicherheitsnetz, Vorbereitungsraum, Clubhütte, Straße, geparkte Autos und in Richtung Wald (dort stehen in unmittelbarer Nähe bewohnte Häuser) ist aus Sicherheitsgründen zu unterlassen. Dazu gehört auch das Fliegen quer zur Piste.
  • Das Betreten und Verparken der Nachbargrundstücke ist nicht gestattet. Bei Außenlandungen (Absturz) hat nach Möglichkeit nur der Pilot sein Modell zu bergen.
  • Aufgrund des schlechten Zufahrtsweges (Staubentwicklung, etc.) wird um bedachtsame Fahrweise gebeten.
  • Im Interesse aller ist jeder aufgefordert, das Fluggelände und die Clubhütte in sauberem und ordentlichem Zustand zu erhalten. Abfälle aller Art sind selbst zu entsorgen und dürfen nicht am Fluggelände zurückgelassen werden.
  • Der Letzte, der das Fluggelände verlässt, hat sich zu vergewissern, dass Licht und Ladestation ausgeschaltet und alle Türen der Clubhütte versperrt sind.
  • Am Fluggelände gilt Campingverbot (Ausnahme: Veranstaltung des MFV PHÖNIX 74 Gersdorf).

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